Geschäftsbedingungen - More987FM

Station Activity
Click For Now On More987 FM
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Geschäftsbedingungen

Impressum

Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Broadcastangebote der
Global Software Division GmbH


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Global Software GmbH, nachstehend GSD genannt:

1. Geltungsbereich
a.)
Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese  gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

b.) Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und GSD über die Sendung von Werbespots im laufenden Webradioprogramm und/oder die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeformen auf der More987FM.de und More987FM.com Webseite der GSD eines Werbetreibenden oder sonstigen Auftraggeber auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten der GSD. Diese werden mit Ihrem gesamten Inhalt Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Als Werbeformen kommen insbesondere Banner verschiedener Größen (animiert oder statisch im gif- oder jpg-Format), HTML-Banner, Flash-Banner, Pop-ups, Sponsoring und Text-Links,  aber auch weitere Werbeformen in Betracht.

c.) Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten von der GSD gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten  erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

d.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der GSD ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch die GSD bedeutet keine Anerkennung  von Bedingungen des Auftraggebers.

2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der GSD erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Bestellung aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit schriftlicher Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch die GSD zustande, auch wenn die Platzierung der Werbung noch nicht festgelegt wurde. Er enthält Angaben über den Auftraggeber,  den Werbungtreibenden, das Buchungsvolumen, die Spotlänge, Bannerplatzierung sowie in der Regel die Werbestunde. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen, ansonsten nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung  der Interessen des Auftraggebers der GSD. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam vereinbart werden.

3. Stornierung von Werbeschaltungen
Mit der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 2 wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen.
In einzelnen begründeten Fällen kann GSD dem Auftraggeber bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung der Werbung nach eigenem Ermessen eine Stornierungsmöglichkeit einräumen, in besonders begründeten Fällen auch noch bis zu 3 Wochen vor der ersten Schaltung. Der Stornierungswunsch ist GSD schriftlich mitzuteilen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch GSD. GSD behält sich das Recht vor, folgende Stornogebühren zu berechnen:
Stornierung bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung: 20 % des Brutto-Auftragsvolumens,
Stornierung bis 4 Wochen vor der ersten Schaltung: 30 % des Brutto-Auftragsvolumens,
Stornierung bis 3 Wochen vor der ersten Schaltung: 50 % des Brutto-Auftragsvolumens.


4. Sendezeiten und Programmänderungen
a.)
Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Werbestunde oder in bestimmter Reihenfolge innerhalb eines Werbeblockes nicht gegeben wird. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich verlangt und von der GSD schriftlich bestätigt worden ist.

b.) Fällt ein Termin aus programmlichen Gründen, wegen technischer Störung, höherer Gewalt oder sonst von der GSD nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbesendung im Rahmen der programmlichen Möglichkeiten entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber unterrichtet, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb derselben Werbestunde.

5. Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers
a.)
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Werbemittel erforderlichen Urheber-,  Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der Werbesendung bzw. Banneranzeige abgelöst hat und stellt GSD diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei.


b.) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbesendung bzw. Banneranzeige, insbesondere in presse-, urheber und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, allein.

c.) Der Auftraggeber stellt GSD von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Sendung eines Werbespots bzw. der Banneranzeige geltend gemacht werden, frei. Der Auftraggeber übernimmt ferner die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme  sowie etwaige weitere, durch GSD zu tragenden Verfahrenskosten, welche aus der Abwehr von Ansprüchen Dritter wegen der Sendung eines Werbespots bzw. einer Banneranzeige resultieren.

6. Werbeunterlagen, Sendeunterlagen und Sendematerial
a.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sende- oder Werbeunterlagen sowie einwandfreies Sendematerial bis zu den in der Auftragsbestätigung bestimmten Terminen auf seine Gefahr zu liefern. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Sendeunterlagen nicht, verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, ist die vereinbarte Sendezeit in Rechnungshöhe an GSD zu vergüten.
Die Werbematerialien für die More987FM.de und More987FM.com Webseite der GSD dürfen maximal folgende Größen haben:

Content Ad: Format 300x250 Pixel, 24 KB
Medium Rectangle: Format 300x250 Pixel, 24 KB
Skyscraper: Format 120x600 Pixel  
Superbanner: Format 728x90 Pixel

Diese Größen gelten auch für HTML- und Flash-Banner, wobei für Flash-Banner 3 KB für den HTML-Code zu berücksichtigen sind, also die Bannergröße der SWF-Datei maximal die definierte Größe minus 3 KB haben darf.

b.) GSD ist nicht verpflichtet, die Werbematerialien vor Vertragsschluss zu prüfen. Daher behält sich GSD vor, die Werbematerialien insgesamt oder teilweise abzulehnen bzw. zu sperren, wenn die Werbematerialien unmittelbar oder wegen ihrer Verweise auf andere Internetangebote gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Das gleiche gilt, wenn der Inhalt der Werbematerialien vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren  beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbematerialien GSD wegen der technischen Eigenschaften der Werbematerialien unzumutbar ist. Im Falle der Ablehnung bzw. Sperrung wird der Auftraggeber über die Gründe hierfür informiert. Bei  Ablehnung oder Sperrung von Werbung bleibt der Anspruch von GSD auf das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Werbeschaltung unberührt. Der Auftraggeber kann statt der beanstandeten Werbung von GSD nach pflichtgemäßem Ermessen geprüfte und nicht beanstandete Werbung schalten lassen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Ablehnung oder Sperrung von Werbung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

c.) GSD sichert zu, den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen oder Werbematerial unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.


7. Aufbewahrungspflicht

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, Tonträgern und sonstigen Speichermedien endet für die GSD mit dem Kopieren der angelieferten  Werbemittel auf GSD eigene Speichermedien. Sollte das Werbematerial länger als drei Monate nicht mehr zum Einsatz kommen, ist GSD berechtigt, das Werbematerial zu löschen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Löschung der  Werbematerialien wird ausdrücklich ausgeschlossen.


8. Gewährleistung

a.) Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot bzw. angezeigten Werbebanner unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung  bzw. ersten Banneranzeige auf seine Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und GSD etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche  Gewährleistungsansprüche.

b) Der Auftraggeber hat ferner die ihm durch GSD übermittelte Auftragsbestätigung (vgl. Ziffer 2.) unverzüglich nach Erhalt und unter Berücksichtigung des vorangegangenen Angebots des Auftraggebers auf ihre inhaltliche Richtigkeit  hin zu überprüfen und GSD etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

c.) Bei nicht vertragsgemäßer Ausstrahlung bzw. Banneranzeige, die den Zweck der Werbung erheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzausstrahlung bzw. Ersatzbanneranzeige. Kann mit einer Ersatzausstrahlung bzw. Ersatzbanneranzeige der Zweck der Werbung nicht mehr erreicht werden, so wird dem Auftraggeber, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, der Wert dieser Werbung gutgeschrieben. Eine nicht vertragsgemäße Ausstrahlung  bzw. Banneranzeige liegt z.B. vor, wenn eine Ausstrahlung bzw. Banneranzeige in verminderter Qualität erfolgte.

d.) Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

e.) Die Gewährleistungsrechte enden nach 12 Monaten.


9. Haftung

a.) Die GSD haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von GSD, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b.) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Rechnungsstellung - Zahlungen - Preisänderungen
a.) Die Berechnung von Werbeaufträgen erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten.

b.) Werbeschaltungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sofern zwischen  Rechnungslegung und dem Tag der Werbeschaltung ein Zeitraum von weniger als 14 Tagen verbleibt, so sind die Forderungen drei Tage vor Ausstrahlung der jeweiligen Werbeschaltung zur Zahlung fällig.

c.) Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, sofern nicht GSD einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden erleidet.

d.) Bei Zahlungsverzug ist die GSD berechtigt, die Durchführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen oder zu stoppen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann.

e.) Bei Zahlungseingang auf ein Konto der GSD innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Davon erfasst sind auch Zahlungseingänge, die aufgrund einer GSD erteilten Einzugsermächtigung innerhalb des  vorgenannten Zeitraumes erfolgen. Grundsätzlich wird Skonto nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Forderungen der GSD gegen den jeweiligen Kunden beglichen sind.

f.) Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs von noch nicht ausgeführten Auftragsteilen zurücktreten. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich gegenüber der GSD ausgeübt werden.

g.) Auf die jeweils gültigen Preise werden bei der monatlichen Rechnungslegung Nachlässe laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend  entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet.


11. Sonstiges

a.) Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur schriftlich wirksam.

b.) Bei Verträgen mit Kaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.

c.)
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des zwischen GSD und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen  fort. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer  Regelungslücke.


Eschborn, Januar 2014


 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü